Ab dem 19.04.2021 werden einige der Corona-Verordnungen geändert. Auch wenn die "Bundesnotbremse" noch nicht als Gesetz vorliegt, reagiert die Landesregierung damit auf die aktuelle Lage. In der aktuellen Situation Entscheidungen zu treffen ist sicherlich eine sehr große Herausforderung.
Wie immer wird es durch die geänderten Regeln nicht überschaubarer, aber wie immer liegt es an uns allen, wie gut sich das Virus ausbreiten kann. Jeder weiß, wie man das verhindern kann - schützen Sie sich und vor allem Ihre Mitmenschen.
Ebenfalls wie immer habe ich versucht, die wichtigesten Regeln für Sie zusammenzufassen. Infos zu Schule und Kitas bekommen die Eltern auf direktem Wege über Elternbriefe zugesandt. Vor allem bei der Einreise gibt es wieder zahlreiche Ausnahmen, die ich hier nicht alle aufgelistet habe.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an das Rathaus zu wenden – dafür sind wir da. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie gesund bleiben.
Ihr Daniel Kietz
Bürgermeister
Wissenswertes für uns in Riegel
Ab dem 19.04.2021 gelten folgende Regeln solange der Inzidenzwert kleiner als 100 bleibt (Änderungen kursiv):
- Man darf sich draußen und auch daheim mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt treffen. Insgesamt aber nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.
- Im Auto muss eine Maske getragen werden, wenn mifahrende Personen nicht aus dem gleichen Haushalt sind.
- Die Kosmetikstudios das Nagelstdudio und die Friseure dürfen öffnen. Falls bei der Behandlung kein Mundschutz getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest, ein Impfnachweis oder eine nachgewiesene vorangegangene Infektion vorzuweisen.
- Die Kunstgalerie Messmer darf öffnen.
- Einzelhandelsgeschäfte dürfen mit Terminvereibarung öffnen (Click & Meet)
- Gastronomie: Speisen können wie bisher abgeholt werden.
- Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist noch zulässig.
- Weitere Informationen finden Sie hier: aktuelle Corona-Verordnung
Falls der Inzidenzwerte im Landkreis 3 Tage in Folge größer als 100 ist, würden dann folgende Regeln gelten (Änderungen wie immer kursiv):
- Man darf sich draußen und auch daheim mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit.
- Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 21h bis 5h. Es ist nur noch aus triftigem Grund erlaubt, die Wohnung zu verlassen.
- Im Auto muss eine Maske getragen werden, wenn mifahrende Personen nicht aus dem gleichen Haushalt sind.
- In die geöffneten Einzelhandelsgeschäft dürfen nur noch halb so viele Personen wie vorher.
- Einzelhandelsgeschäfte müssen wieder schließen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden (Click & Collect).
- Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärktebleiben weiterhin geöffnet.
- Zum Friseur darf man nur noch mit negativem Schnelltest.
- Die Kosmetikstudios dürfen keine Behandlungen mehr durchführen. Fußpflege und der Verkauf von Produkten zum Abholen ist aber erlaubt.
- Das Nagelstudio muss schließen.
- Die Kunstgalerie Messmer muss schließen.
- Gastronomie: Speisen können wie bisher abgeholt werden.
- Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist noch zulässig.
- Weitere Informationen finden Sie hier: aktuelle Corona-Verordnung
Sie wurden positiv getestet?
- dann bleiben Sie zuhause (Isolation) und vermeiden Sie jeglichen Kontakt zu anderen Personen.
- Sie können die Isolation wieder beenden, wenn Sie einen negativen Corona-PCR-Test haben.
- Sie können die Isolation auch ohne Test beenden 14 Tage nach Auftreten der ersten Symptome und wenn Sie 48 Stunden lang keine Symptome mehr gehabt haben. Falls keine Virusvariante vorliegt auch schon nach 10 Tagen.
- Zum Beenden der Isolation benötigen Sie die Zustimmung der Ortpolizeibehörde. Rufen Sie uns gerne an.
Sie haben typische Krankeitssymptome von Covid-19 und wurden zu einem PCR-Test geschickt?
- dann bleiben Sie zuhause (Isolation) und vermeiden Sie jeglichen Kontakt zu anderen Personen.
- Sie können die Isolation wieder beenden, wenn Sie einen negativen Corona-PCR-Test haben.
- Ist der Test positiv, gelten die oben genannten Regeln.
Sie hatten Kontakt mit einer positiv getesteten Person (z.B. als Haushaltsangehöriger)?
- dann bleiben Sie zuhause (Quarantäne) und vermeiden Sie jeglichen Kontakt zu anderen Personen.
- dann müssen Sie sich auf das Coronavirus testen lassen. Der Test kann frühestens am fünften und muss spätestens am siebten Tag nach Kenntnisnahme der Absonderungspflicht der Kontaktperson durchgeführt werden.
- Sie können die Quarantäne beenden 14 Tage nach dem letzten Kontakt bzw. bei Haushaltsangehörigen 14 Tage nach dem positiven Testergebnis oder dem Beginn der Symptome der infizierten Person.
- Falls Sie bereits geimpft sind , müssen Sie nicht in Quarantäne. Es sei denn, Sie habe typische Covid-19-Symptome.
- Falls Sie in den letzten 6 Monaten selbst an Covid-19 erkrankt waren, müssen Sie nicht in Quarantäne. Es sei denn, bei der infizierten Person wurde eine besorgniserregende Virusvariante festgestellt (außer, Sie waren von der selben betroffen) und Sie selbst haben keine Symptome.
Sie sind Haushaltsangehöriger einer Kontaktperson?
- dann müssen Sie sich auf das Coronavirus testen lassen. Der Test kann frühestens am fünften und muss spätestens am siebten Tag nach Kenntnisnahme der Absonderungspflicht der in ihrem Haushalt wohnenden Kontaktperson der Kategorie I durchgeführt werden.
Sie haben typische Krankeitssymptome von Covid-19?
- dann sollten Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt melden oder unter 116 117 den kassenäztlichen Notdienst anrufen. Diese werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Alle Infos zur Absonderung finden Sie hier in der Verordnung: Coronaverordnung-Absonderung
Testen ist ein wichtiger Baustein, um wieder normaler miteinander umgehen zu können. Denn nicht immer merkt eine infizierte Person, dass sie Covid-19 hat und kann das Virus so unbemerkt übertragen. Da ist es hilfreich, wenn man mit einem Schnelltest unkompliziert feststellen kann, ob man das Virus in sich trägt.
Die Gemeinde Riegel betreibt gemeinsam mit dem DRK ein Schnelltestzentrum in der Römerhalle. Dort kann sich jeder/jede kostenlos einem Schnelltest unterziehen (es gibt aber ein paar Ausnahmen). Bitte machen Sie davon Gebrauch, denn jede Infektion ohne Symptome, die erkannt wird, verhindert weitere Ansteckungen und schützt Ihre Mitmenschen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Impfen läuft zurzeit noch sehr schleppend. Dies liegt einfach daran, dass der Impfstoff noch nicht so schnell produziert werden kann, wie wir ihn in der ganzen Welt benötigen. Aber die Hausärtze können jetzt auch impfen, so dass nun auch die Menschen dran kommen, die kein Impfzentrum aufsuchen konnten.
Dabei ist es sehr wichtig, dass möglichst alle Menschen der Erde gleichmässig geimpft werden. Wird in einem Land nicht oder nur wenig geimpft (z.B. weil sich andere Länder den Impfstoff "unter den Nagel reißen"), kann sich das Virus dort stark ausbreiten und viele neue Virusmutationen entwickeln. Im schlimmsten Fall ist dann eine Mutation dabei, gegen die die vorhandenen Impfstoffe nicht mehr wirken - dann geht alles noch einmal von vorne los.
Wenn Sie Impftermine vereinbaren möchten, geht das telefonisch unter 116 117 oder online.
Hier haben wir die wichtigsten Regeln zusammengetragen, die Sie beim Reisen beachten müssen. Für Fragen stehen wir aber auch gerne zur Verfügung:
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss für 10 Tage in Quarantäne. Dies gilt auch, wenn man dort weniger als 24h zum Einkaufen oder zu touristischen Zwecken war. Deshalb ist beispielsweise Einkaufen im Elsass oder der Tagesskiausflug in die Schweiz nur noch mit anschließender Quarantäne möglich. Frühestens 5 Tage nach der Einreis kann man dann einen Corona-Test machen lassen. Ist dieser negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Der negative Corona-Test ist im Rathaus vorzulegen, dort erhalten Sie die Freigabe.
- Für Einreisende aus Risikogebieten gibt es zahlreiche Ausnahmen: Durchreisende, Berufs- und Studienpendler, Personen, die bereits mit Corona infiziert waren, Personen, die weniger als 72h ihre Verwandten besucht haben, Urlauber, die am Urlaubsort einen negativen Test gemacht haben. Diese müssen alle nicht in Quarantäne. Bei der Feststellung, ob eine Ausnahme vorliegt, helfen wir gerne.
- Wer aus einem Hochrisikogebiet (Hochinzidenzgebiet) oder aus einem Virusvariantengebiet einreist, kann sich nicht nach 5 Tagen freitesten lassen und muss 10 Tage in Quarantäne verbleiben.
- Wer aus einem Hochrisikogebiet (Hochinzidenzgebiet) oder aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss nicht in Quarantäne, wenn er innerhalb der letzen 6 Monate selbst an Covid-19 erkrankt war, oder wenn die Impfung mindestenst 14 Tage vorher vollständig abgeschlossen worden ist.
- Die tagesaktuelle Klassifizierung der Corona Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete entnehmen Sie bitte der Seite des RKI
- Nähere Informationen dazu finden Sie in der Corona-Verordnung Einreise Quarantäne (CoronaVO EQ) oder fragen Sie gerne bei uns nach.
Die Corona-Regeln sind abhängig von den Infektionszahlen. Ob die Regeln verschärft oder gelockert werden, ist derzeit abhägig davon, wie sich diese Zahlen im Landkreis entwickeln. Nähere Informationen dazu finden sie auf der Homepage des Landkreises.
Fallzahlen für Riegel veröffentlichen wir hier aktuell nicht, da sie keinen Rückschluss auf das Infektionsgeschehen zulassen. Sollte der Infektionsverlauf aber wesentlich von dem des Landkreises abweichen oder nennenswerte Ereignisse auftreten, werden wir aber hier berichten.