Die Gemeinde Riegel ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-riegel.de
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.11.2020 überprüft.
Falls die Gemeinde Riegel nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-riegel.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgeführt.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf gemeinde-riegel.de noch vorhanden.Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Eine eindeutige Kennzeichnung ist im verwendeten CMS-System aktuell nicht möglich. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
Anderssprachige Wörter und Textabschnitte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit als solche gekennzeichnet.(gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Fehlervermeidung in Formularen
Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar
Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Webseite), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite gemeinde-riegel.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuirliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.11.2020 erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 21.11.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf gemeinde-riegel.de auf Inhalte gestoßen:- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an homepage(at)gemeinde-riegel.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Gemeinde Riegel nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.