Förderprogramm leerstehender Wohnraum 

Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum Wiedervermietungsprämie

Maßnahme:

  • Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum

Förderhöhe:

  • Zwei Nettokaltmieten, max. 2.000,00 Euro je vermieteter Wohnung

Voraussetzungen:

  • Leerstand zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens 6 Monate
  • Vor Wiedervermietung muss eine kommunale Beratung erfolgen
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein unbefristeter oder ein auf mindestens ein Jahr befristeter Mietvertrag unterschrieben vorliegen

Antragsstellung:

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses

Benötigte Unterlagen:

  • Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsadresse, der Nettomonatskaltmiete, Mietbeginn, vertraglich vereinbarte Mietdauer und Vertragsdatum inkl. Unterschriften
  • Angaben zur Dauer des Leerstandes

Ende der Förderung:

  • 31.12.2026

Prämie für die Aktivierung von zusätzlichem Wohnraum Beratungsprämie

Maßnahme:

  • Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit

Förderhöhe:

  • 400,00 Euro je durchgeführter Beratung, einmalig je Gebäude

Ausschluss:

  • Bei bereits laufendem Baugenehmigungsverfahren
  • Noch nicht fertiggestellte Gebäude

Voraussetzungen:

  • Beratung vor der Antragstellung
  • Dokumentation im bereitgestellten Beratungsprotokoll
  • Beratung durch einen Architekten
  • Kommune hat bei der Beratung mitgewirkt

Antragsstellung:

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsprotokoll

Ende der Förderung:

  • 31.12.2026