Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum Wiedervermietungsprämie
Maßnahme:
- Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum
Förderhöhe:
- Zwei Nettokaltmieten, max. 2.000,00 Euro je vermieteter Wohnung
Voraussetzungen:
- Leerstand zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens 6 Monate
- Vor Wiedervermietung muss eine kommunale Beratung erfolgen
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss ein unbefristeter oder ein auf mindestens ein Jahr befristeter Mietvertrag unterschrieben vorliegen
Antragsstellung:
- Innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses
Benötigte Unterlagen:
- Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsadresse, der Nettomonatskaltmiete, Mietbeginn, vertraglich vereinbarte Mietdauer und Vertragsdatum inkl. Unterschriften
- Angaben zur Dauer des Leerstandes
Ende der Förderung:
- 31.12.2026
Prämie für die Aktivierung von zusätzlichem Wohnraum Beratungsprämie
Maßnahme:
- Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit
Förderhöhe:
- 400,00 Euro je durchgeführter Beratung, einmalig je Gebäude
Ausschluss:
- Bei bereits laufendem Baugenehmigungsverfahren
- Noch nicht fertiggestellte Gebäude
Voraussetzungen:
- Beratung vor der Antragstellung
- Dokumentation im bereitgestellten Beratungsprotokoll
- Beratung durch einen Architekten
- Kommune hat bei der Beratung mitgewirkt
Antragsstellung:
- Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Beratung
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsprotokoll
Ende der Förderung:
- 31.12.2026