Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Meldepflicht zur Beitragserhebung 2025
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 01.01.2025
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufsgenossenschaften und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufsgenossenschaften und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen.
Meldepflichtige und beitragspflichtige Tiere sind:
- Pferde
- Schweine
- Schafe
- Hühner
- Truthühner/Puten
Meldepflichtige Tiere sind:
- Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)
Nicht zu melden sind:
- Rinder
einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel.
Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u.a.
- Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine)
- Esel
- Ziegen
- Gänse
- Enten
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Meldepflicht und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Weitere Informationen zur Meldepflicht und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag(at)tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de