Nachrichten

Rechtsverordnung Alte Elz


Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl Landkreis Emmendingen

Aktenzeichen: 692.11

Rechtsverordnung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs im Bereich der Alten Elz auf Gemarkung Riegel vom 14.07.2022

Um die Lesbarkeit zu erhalten, wurde die männliche Form gewählt, was die Form weiblich und divers nicht ausschließt.

Aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 80 Absatz 2 Nummer 3 und § 82 Absatz 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (Gesetzblatt Nummer 17 Seite 389), in der aktuellsten Fassung, wird durch die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl als Ortspolizei verordnet:

§ 1 Schutzgegenstand

Im Interesse des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung und des Schutzes der Natur wird der Gemeingebrauch nach § 20 Absatz 1 Wassergesetz durch diese Rechtsverordnung in diesem Gewässerabschnitt eingeschränkt.

§ 2 Schutzzweck

Die Beschränkung des Gemeingebrauchs und die Regelung der Verordnung zum Verhalten im Uferbereich dienen dem Schutz, dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Lebensraums der Alten Elz als Lebensraum für seltene und teilweise in ihrem Bestand bedrohte fließwassertypischen Tierarten und Pflanzenarten.
Die aquatischen Arten geraten bei Niedrigwasser in Stress. Dies ist die Folge fehlenden Wasservolumens, verringerten Wasserabflusses und damit die Verringerung des Lebensraums. In der warmen Jahreszeit kommt meist hinzu, dass die Wassertemperatur hierdurch zusätzlich steigt, was weiteren Stress verursacht. Die Verordnung soll vermeidbaren Schaden von der Alten Elz abwenden.

§ 3 Räumlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für das öffentliche oberirdische Gewässer Alte Elz auf Gemarkung Riegel, Gewässergrundstück Flurstücknummer 9019.
Die Übersichtskarte mit dem Verlauf des Gewässers Alte Elz ist Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit Karte ist auf der Internetseite der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl www.gemeinde-riegel.de abrufbar. Eine Ausfertigung ist im Bürgermeisteramt Riegel am Kaiserstuhl, Hauptstr. 31, 79359 Riegel am Kaiserstuhl, Zimmer 13 zur kostenlosen Einsicht durch jede Person während der geltenden Sprechzeiten möglich. Für diesen Geltungsbereich finden die Messwerte vom Pegel Riegel-Pumpwerksteg/Alte Elz Anwendung. Die Messwerte sind auf der Homepage der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg unter dem Link:
https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00133 abrufbar.

§ 4 Verbote

Bei Niedrigwasser und einem Wasserabfluss von gleich oder kleiner als 1,00 Kubikmeter Wasser pro Sekunde am Riegel-Pumpwerksteg/Alte Elz ist verboten:

  • 1. Das Befahren der Wasserfläche mit sämtlichen Bootstypen, Wasserfahrzeugen aller Art und sonstigen Schwimmgeräten,
  • 2. Das Baden,
  • 3. Das Betreten des Ufers,
  • 4. Sonstige Veranstaltungen.

Die ordnungsgemäße Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie Gewässerunterhaltungsarbeiten bleiben unberührt.
Das Verbot wird aufgehoben, wenn der Wasserabfluss von gleich oder größer als 1,20 Kubikmeter Wasser pro Sekunde am Pegel Riegel-Pumpwerksteg/Alte Elz abzulesen ist.

§5 Befreiungen

Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl als Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall auf Antrag eine widerrufliche Befreiung von diesem Verbot erteilen, sofern eine Beeinträchtigung der in § 2 genannten Schutzgüter ausgeschlossen ist. Die Befreiung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 126 Absatz 1 Nummer 18 des Wassergesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • 1. dem Verbot nach § 4 dieser Verordnung zuwiderhandelt,
  • 2. gegen die Bedingungen oder Auflagen einer nach § 5 erteilten Befreiung verstößt.

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 126 Absatz 2 des Wassergesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung am 14.07.2022 in Kraft.

Riegel am Kaiserstuhl, den 14. Juli 2022

gezeichnet
Daniel Kietz

Bürgermeister

Uebersichtskarte_Alte_Elz.pdf

^
Download