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1. Änderung Bebauungsplan "Ortsmitte" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl (Landkreis Emmendingen), als Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch)


Um die Lesbarkeit zu erhalten, wurde die männliche Form gewählt, was die Form weiblich und divers nicht ausschließt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl hat am 01.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch die 1. Änderung des Bebauungsplans "Ortsmitte" beschlossen.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13a Absatz 2 Nummer 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nummer 1 Baugesetzbuch wird verzichtet. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die 3 Teil-Geltungsbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplans "Ortsmitte" und befindet sich im Ortskern der Gemeinde Riegel.

Die 3 Teil-Geltungsbereiche erstrecken sich beidseits der Hauptstraße beziehungsweise westlich der Leopoldstraße, im Westen bis zur Spitalstraße sowie im Norden im Bereich zwischen Forchheimer Straße, Schmiedegässle, Bahnlinie und ZG-Areal und umfassen insgesamt circa 13,72 Hektar.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung, der dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans entspricht, ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Bebauungsvorschriften hinsichtlich der Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben geändert werden, um insbesondere die Anlage von Ferienwohnungen in städtebaulich verträglichem Umfang zu steuern und gleichzeitig dringend benötigen Wohnraum auch planungsrechtlich zu sichern.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Funktionsfähigkeit der Ortsmitte auch im Hinblick auf den Parkdruck im Bereich der privaten Stellplätze gesichert und eine städtebaulich verträgliche Mischung von Wohnraum und Ferienwohnungen gewährleistet werden.

Riegel am Kaiserstuhl, den 02.03.2023

gezeichnet Daniel Kietz, Bürgermeister       

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