Nachrichten

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Kleinfeldele II - 1. Bauabschnitt" der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl (Landkreis Emmendingen)


Der Gemeinderat der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl hat am 17.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans "Kleinfeldele II - 1. Bauabschnitt" beschlossen.

Der Bebauungsplan "Kleinfeldele II - 1. Bauabschnitt" überlagert im Bereich der Vorhaltefläche für die Anbindung des Gewerbegebiets (Gewerbestraße) den rechtskräftigen Bebauungsplan "Kleinfeldele". Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans "Kleinfeldele II - 1. Bauabschnitt" wird der ursprüngliche Bebauungsplan geändert.

Die Abgrenzung des Bebauungsplans "Kleinfeldele II - 1. Bauabschnitt" sowie die Überlagerung mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan "Kleinfeldele" ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer öffentlichen Auslegung im Rathaus. Der Zeitraum der Einsichtmöglichkeit wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Ziele und Zwecke der Planung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst circa 0,60 Hektar, liegt nördlich der Ortslage von Riegel beziehungsweise der L 113. Im Süden grenzt das geplante Gewerbegebiet an die bestehende Bebauung in der Straße "Im Kleinfeldele". Im Westen, Osten und Norden wird das Planungsgebiet durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.

Die Fläche ist in der 60. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Nördlicher Kaiserstuhl als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Feststellungsbeschluss wurde bereits gefasst. Nach Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gilt der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Zur Erschließung und städtebaulichen Neuordnung des Bereichs sowie zur planungsrechtlichen Sicherung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich erforderlich.

Mit der Ausweisung des Gewerbegebiets soll zwei ansässigen Gewerbetrieben die Möglichkeit zur Erweiterung und damit verbundenen Umsiedlung aus der Ortslage gegeben werden. Damit dient die Aufstellung des Bebauungsplans auch der Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen.

Riegel am Kaiserstuhl den 22. Mai 2023


gezeichnet
Daniel Kietz
Bürgermeister