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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.11.2012


Um die Lesbarkeit zu erhalten, wurde die männliche Form gewählt, was die Form weiblich und divers nicht ausschließt.

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (Gesetzblatt Seite 582 fortfolgend, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (Gesetzblatt Seite 231 fortfolgend) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17.03.2005 (Gesetzblatt Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (Gesetzblatt Seite 1095 fortfolgend) hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl in seiner Sitzung am 13.09.2023 die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen:


Artikel 1
Änderung § 4 Absatz 1 Gebührenverzeichnis Ziffer 18, 18.1, 18.2

Das Gebührenverzeichnis (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) wird dahingehend geändert, dass die Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den laufenden Nummern 18, 18.1 und 18.2 aufgehoben und im Verzeichnis gestrichen werden.


Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung am 01.10.2023 in Kraft.

Riegel am Kaiserstuhl, 14.09.2023

gezeichnet Daniel Kietz
Bürgermeister

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensvorschriften oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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