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kommunales Förderprogramm um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken


Am 11.09.2024 hat der Gemeinderat daher ein neues Förderprogramm beschlossen, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken. Das Programm besteht aus zwei Teilen:

Wiedervermietungsprämie:

  • Wer kann diese bekommen?
    Eigentümer von leerstehenden Wohnungen.
  • Wie viel gibt es?
    Zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro.
  • Unter welchen Voraussetzungen?
    Die Wohnung muss zuvor mindestens 6 Monate leer gestanden haben und nach der Beratung durch die Kommune muss ein neues unbefristetes oder auf mindestens ein Jahr befristetes Mietverhältnis entstehen.
  • Wann muss man den Antrag stellen?
    Innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses.
  • Ausschlüsse:
    Keine Förderung bei Wohnraum mit Belegungspflicht oder bei Unterteilung in mehrere Einheiten. Der Zuschuss muss zurückgezahlt werden, wenn die Wohnung innerhalb von 5 Jahren anders genutzt wird. Entsprechende Belege für die Dauer des Leerstandes und das neue Mietverhältnis müssen vorgelegt werden.

Beratungszuschuss:

  • Wer kann den bekommen?
    Privatpersonen, die sich dazu beraten lassen möchten, wie sie eine zusätzliche Wohnung in ihrem Gebäude schaffen können.
  • Wie viel gibt es?
    400 € einmalig pro Gebäude.
  • Wie kann man eine zusätzliche Wohnung schaffen?
    Durch Umbau oder Änderung der Nutzung von Räumen, z.B. Dachgeschossausbau.
  • Ausschlüsse:
    Keine Förderung, wenn die Schaffung der zusätzlichen Wohnung offensichtlich nicht möglich ist oder wenn bereits ein Baugenehmigungsverfahren läuft oder das Gebäude noch nicht fertig ist. Die Beratung muss von einem Architekten erfolgen und durch ein Protokoll nachgewiesen werden. Der Antrag muss innerhalb von 4 Monaten nach der Beratung gestellt werden.

Wenn Sie Fragen oder Interesse am Förderprogramm haben, kontaktieren Sie bitte Frau Weidler telefonisch unter 9044-36 oder per E-Mail an celine.weidler(at)gemeinde-riegel.de, um die nächsten Schritte zu besprechen. Eine Beratung vor der Antragstellung ist verpflichtend.