Bebauungsplan "Haus Michael", Gemeinde Riegel, als Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl hat am 13.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans "Haus Michael" beschlossen.
Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch ebenso abgesehen wie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch.
Der Änderungsbereich umfasst das Flurstücksnummer 5127/2 mit einer Größe von ca. 0,24 ha und wird im Westen durch die Hauptstraße begrenzt. Im Süden grenzt der B-Plan an die Zähringer Straße, im Osten an die Wilhelm-Meyer-Straße. Im Norden schließt der B-Plan an die bestehende Wohnbebauung an.
Der B-Plan überlagert einen kleinen Teilbereich des Baufluchtenplans "Südwest" von 1960. Mit Inkrafttreten des B-Plans "Haus Michael" wird dieser Teilbereich des Baufluchtenplans geändert. Der Zeichnerische Teil und die Bebauungsvorschriften werden für das Flurstücksnummer. 5127/2 neu gefasst.
Der Geltungsbereich des B-Plans "Haus Michael" sowie des überlagerten rechtskräftigen Baufluchtenplans "Süd-West" ist dem untenstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Änderungsbereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Nördlicher Kaiserstuhl als Wohnbaufläche ausgewiesen. Mit der Aufstellung des B-Plans soll die Erweiterung der bestehenden Wohnanlage "Haus Michael" durch den Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung (einschließlich Wohnraum für Auszubildende und Praktikanten) sowie der Umbau des bestehenden Gebäudes planungsrechtlich ermöglicht werden.
Riegel, den 21.11.2024 gez. Kietz, Bürgermeister