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Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Planentwurfs nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch Bebauungsplan "Breite III - Neufassung und Erweiterung“ der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl (Landkreis Emmendingen)


Der Gemeinderat der Gemeinde Riegel hat am 13.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Breite III - Neufassung und Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 6,26 ha, liegt westlich der Ortslage von Riegel und grenzt im Osten an die L 116, im Norden an die Bahnlinie der Kaiserstuhlbahn sowie im Süden an die bestehende Bebauung bzw. Kaiserstuhlstraße. Im Westen wird das Planungsgebiet durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.

Der Bebauungsplan "Breite III - Neufassung und Erweiterung“ überlagert mit Ausnahme des Bereichs des in der Aufstellung befindenden Bebauungsplans "Nahversorger Breite III" vollständig den rechtskräftigen Bebauungsplan "Breite III". Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans "Breite III - Neufassung und Erweiterung" wird der ursprüngliche Bebauungsplan geändert.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im östlichen Bereich geringfügig geändert hat.

Ziel und Zweck der Planung:

Für den Bereich "Breite III" besteht bereits seit März 2017 ein rechtskräftiger Bebauungsplan.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans "Breite III - Neufassung und Erweiterung“ ist, dass aufgrund neuer Planungsüberlegungen das Quartier "Breite III" nachhaltig und generationengerecht entwickelt werden soll. Neben einer geplanten Vielfalt an verschiedenen Wohnformen sollen mit dem Bebauungsplan auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kinderbetreuung, Energieversorgung, Regenwassernutzung, aber auch für Freiflächen sowie die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums geschaffen werden.

Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands "Nördlicher Kaiserstuhl" wird ein Teil der Wohnbaufläche in Sonderbaufläche "Großflächiger Lebensmittelmarkt", in eine Sonderbaufläche "Pflanzenkläranlage" sowie in eine Sonderbaufläche "Pilotprojekt Erneuerbare Energien" geändert. Die Flächennutzungsplan-Änderung erfolgte im Parallelverfahren. Der Feststellungsbeschluss für die 58. Änderung wurde in der Verbandssitzung am 16.09.2024 gefasst und wird zeitnah zur Genehmigung vorgelegt.

Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Planentwurfs nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Bebauungsplan " Breite III - Neufassung und Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften, Umweltbericht und weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom

25. November 2024  bis 10. Januar 2025  (jeweils einschließlich)

gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch folgendermaßen veröffentlicht:

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter der Internet-Adresse www.gemeinde-riegel.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Riegel während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Riegel vorgetragen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Veröffentlichung (ehemals Offenlage) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung /Ausgleichsbilanzierung vom Planungsbüro Fischer, Freiburg, in der Fassung vom 13.11.2024
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), erstellt von Fachbüro für Umweltplanung & Naturschutz, Freiburg, vom 27.02.2024
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Breite III" erstellt vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud, Freiburg, vom 25.01.2024

Im Umweltbericht, in den die Ergebnisse der zur Offenlage vorliegenden Gutachten eingearbeitet wurden, sind folgende Umweltinformationen vorhanden, zu denen Behörden Stellung im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung genommen haben:

Aussagen zu Schutzgebieten

Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft

  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Schutzgebiete, gesetzl. geschützte Biotope, Streuobstbestände)

Aussagen zum Artenschutz

Prüfung der Betroffenheit und Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege durch Fachbüro für Umweltplanung & Naturschutz, Freiburg.

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Vermeidungsmaßnahme und CEF-Maßnahmen, öffentlich-rechtlicher Vertrag)

Aussagen zu den Schutzgütern

incl. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Mensch:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Wohnen / Gesundheit und Erholung

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein vom 30.04.2024 (Radverkehr)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 08.05.2024 (Schallschutzmaßnahmen, Abfallrecht)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Straßenverkehrsamt vom 08.05.2024
    (verkehrliche Anbindung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Gesundheitsamt vom 08.05.2024
    (Trinkwasserversorgung, Verzicht allergene Pflanzen)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (landwirtschaftliche Emissionen)
  • Stellungnahme der Industriekammer und Handelskammer Südlicher Oberrhein vom 23.04.2024
    (verkehrliche Anbindung des Lebensmittelmarktes))
  • Stellungnahme SWEG Schienenwege GmbH vom 27.06.2024
    (Schallauswirkungen, nicht motorisierter Individualverkehr)
  • Stellungnahme ZRF Zweckverband Regio Nahverkehr Freiburg vom 08.07.2024
    (Schallauswirkungen, Verkehrserschließung, Beleuchtungsanlagen, Einfriedung)
  • Stellungnahme des Zweckverbands Regio Nahverkehr Freiburg vom 08.07.2024
    (Schallauswirkungen, Verkehrserschließung, Radverkehr und Fußverkehr, ÖPNV)

Schutzgut Fläche:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung hinsichtlich Flächennutzung und -verbrauch

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 21, Abteilung 2 vom 30.04.2024
    (Flächeninanspruchnahme)
  • Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein vom 30.04.2024
    (Flächennutzung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024 (Flächennutzung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (Flächeninanspruchnahme)
  • Stellungnahme der Transnet BW GmbH vom 15.05.2024
    (Leitungsanlage, Maststandort, Schutzgerüstfläche incl. Radius)
  • Stellungnahme der Industriekammer und Handelskammer Südlicher Oberrhein vom 23.04.2024 (Flächennutzung)

Schutzgut Boden:

Bestandsbewertung unter Berücksichtigung der Aussagen des Altlastenkatasters sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 91, Abteilung 9 / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.04.2024 (Geologische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Bergbau)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024 (Eingriffsbilanzierung/Ausgleichsbilanzierung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (Vorrangflur, Ausgleichsmaßnahmen)

Schutzgut Wasser:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 91, Abteilung 9 / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.04.2024 (Hydrogeologie)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Starkregenereignisse, Grundwasserschutz, Abwasser, Wasserversorgung)
  • Stellungnahme SWEG Schienenwege GmbH vom 27.06.2024
    (Wasserflächen)

Schutzgut Klima:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima.

Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Pflanzen / Tier / biologische Vielfalt:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf
Biotoptypen und Tierlebensräume, insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen infolge der Beseitigung von Vegetation sowie durch anlagebedingte Beeinträchtigungen infolge von Flächeninanspruchnahme.

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen sind noch zu benennen)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (Ausgleichsmaßnahmen)
  • Stellungnahme SWEG Schienenwege GmbH vom 27.06.2024
    (Baumpflanzungen)

Schutzgut Ortsbild/Landschaftsbild:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Ortsbild und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit

Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf denkmalrelevante Objekte.

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 30.04.2024
    (Lage innerhalb denkmalrelevanter Objekte, Auswirkungen, weiteres Vorgehen)

Riegel, den 21.11.2024                                                         gezeichnet Kietz, Bürgermeister