Nachrichten

Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Planentwurfs nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch Bebauungsplan "Nahversorger Breite III" der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl (Landkreis Emmendingen)


Der Gemeinderat der Gemeinde Riegel hat am 13.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Nahversorger Breite III" mit örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 1,16 ha, liegt westlich der Ortslage von Riegel am nordwestlichen Ortsrand und grenzt im Norden an die Bahnlinie der Kaiserstuhlbahn (Strecke Riegel – Malterdingen – Breisach) sowie im Süden an die Kaiserstuhlstraße. Im Westen und Osten wird das Planungsgebiet derzeit durch landwirtschaftliche Nutzflächen und künftig durch den Bebauungsplan "Breite III - Neuaufstellung und Erweiterung" begrenzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im südwestlichen und nordöstlichen Bereich geringfügig geändert hat.

Ziel und Zweck der Planung:

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Erschließung sowie die planungsrechtliche Sicherung für die Neuansiedlung eines Lebensmittelmarkts als Vollsortimenter am nordwestlichen Ortsrand von Riegel im Zusammenhang mit der Planung des Baugebiets "Breite III - Neufassung und Erweiterung“.

Die geplante Neuansiedlung des Lebensmittelmarkts am vorgesehenen Standort dient der Sicherung und Ergänzung der Nahversorgung in Riegel.

Das Planungsgebiet ist in der sich noch im Verfahren befindenden 58. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands "Nördlicher Kaiserstuhl" als geplante Sonderbaufläche "Großflächiger Lebensmittelmarkt" ausgewiesen. Die Flächennutzungsplan-Änderung erfolgte im Parallelverfahren. Der Feststellungsbeschluss für die 58. Änderung wurde in der Verbandsitzung am 16.09.2024 gefasst und wird zeitnah zur Genehmigung vorgelegt.

Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Planentwurfs nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Bebauungsplan "Nahversorger Breite III" mit örtlichen Bauvorschriften, Umweltbericht und weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom

25. November 2024  bis  10. Januar 2025  (jeweils einschließlich)

gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch folgendermaßen veröffentlicht:

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter der Internet-Adresse www.gemeinde-riegel.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Riegel während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Riegel vorgetragen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Veröffentlichung (ehemals Offenlage) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung/Ausgleichsbilanzierung vom Planungsbüro Fischer, Freiburg, in der Fassung vom 13.11.2024
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), erstellt von Fachbüro für Umweltplanung & Naturschutz, Freiburg, vom 27.02.2024
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Breite III" erstellt vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud, Freiburg, vom 25.01.2024

Im Umweltbericht, in den die Ergebnisse der zur Offenlage vorliegenden Gutachten eingearbeitet wurden, sind folgende Umweltinformationen vorhanden, zu denen Behörden Stellung im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung genommen haben:

Aussagen zu Schutzgebieten

Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft

  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Streuobstbestände)

Aussagen zum Artenschutz

Prüfung der Betroffenheit und Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege durch Fachbüro für Umweltplanung & Naturschutz, Freiburg.

Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen, öffentlich-rechtlicher Vertrag)

Aussagen zu den Schutzgütern
inklusive Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Mensch:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Wohnen / Gesundheit und Erholung

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein vom 30.04.2024 (Radverkehr)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz vom 08.05.2024 (Schallschutzmaßnahmen, Abfallrecht)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Straßenverkehrsamt vom 08.05.2024
    (verkehrliche Anbindung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Gesundheitsamt vom 08.05.2024
    (Trinkwasserversorgung, Verzicht allergene Pflanzen)
  • Stellungnahme SWEG Schienenwege GmbH vom 27.06.2024
    (Schallauswirkungen, nicht motorisierter Individualverkehr)
  • Stellungnahme ZRF Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg, vom 08.07.2024
    (Schallauswirkungen)

Schutzgut Fläche:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung hinsichtlich Flächennutzung und Flächenverbrauch

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 21, Abteilung 2 vom 30.04.2024
    (Flächeninanspruchnahme)
  • Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein vom 30.04.2024
    (Flächennutzung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024 (Flächennutzung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (Flächeninanspruchnahme)
  • Stellungnahme der Industriekammer und Handelskammer Südlicher Oberrhein vom 23.04.2024 (Flächennutzung)

Schutzgut Boden:

Bestandsbewertung unter Berücksichtigung der Aussagen des Altlastenkatasters sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 91, Abteilung 9 / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.04.2024 (Geologische und bodenkundliche Grundlagen, angewandte Geologie, Bergbau)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024 (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (Ausgleichsmaßnahmen)

Schutzgut Wasser:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 91, Abteilung 9 / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.04.2024 (Hydrogeologie)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Starkregenereignisse, Grundwasserschutz, Abwasser, Wasserversorgung)

Schutzgut Klima:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima.

Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Pflanzen / Tier / biologische Vielfalt:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Biotoptypen und Tierlebensräume, insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen infolge der Beseitigung von Vegetation sowie durch anlagebedingte Beeinträchtigungen infolge von Flächeninanspruchnahme.

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz vom 08.05.2024
    (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Ausgleichsmaßnahmen sind noch zu benennen)
  • Stellungnahme des Landratsamts Emmendingen, Amt für Landwirtschaft vom 08.05.2024
    (Ausgleichsmaßnahmen)

Schutzgut Ortsbild/Landschaftsbild:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Ortsbild und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit

Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf denkmalrelevante Objekte.

Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 30.04.2024
    (Lage innerhalb denkmalrelevanter Objekte, Auswirkungen, weiteres Vorgehen)

Riegel, den 21.11.2024                                                         gezeichnet Kietz, Bürgermeister