Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplan "Haus Michael", Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl, als Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)
In der Sitzung am 09.07.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ebenso abgesehen wie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück Nummer (Flst.Nr.) 5127/2 mit einer Größe von ca. 0,24 Hektar (ha) und wird im Westen durch die Hauptstraße begrenzt. Im Süden grenzt der B-Plan an die Zähringer Straße, im Osten an die Wilhelm-Meyer-Straße. Im Norden schließt der B-Plan an bestehende Wohnbebauung an.
Der B-Plan überlagert einen kleinen Teilbereich des Baufluchtenplans "Südwest" von 1960. Mit Inkrafttreten des B-Plans "Haus Michael" wird dieser Teilbereich des Baufluchtenplans geändert. Der Zeichnerische Teil und die Bebauungsvorschriften werden für das Flst.Nr. 5127/2 neu gefasst.
Der Geltungsbereich des B-Plans "Haus Michael" sowie des überlagerten rechtskräftigen Baufluchtenplans "Süd-West" ist dem untenstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Änderungsbereich ist im rechtswirksamen FNP des Gemeindeverwaltungsverbands Nördlicher Kaiserstuhl als Wohnbaufläche ausgewiesen. Mit der Aufstellung des B-Plans soll die Erweiterung der bestehenden Wohnanlage "Haus Michael" durch den Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung (einschließlich Wohnraum für Auszubildende und Praktikanten) sowie der Umbau des bestehenden Gebäudes planungsrechtlich ermöglicht werden.
Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan "Haus Michael" mit örtlichen Bauvorschriften, Umwelt und weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom
18.07.2025 bis 22.08.2025 (jeweils einschließlich)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgendermaßen veröffentlicht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können im Internet unter der Internet-Adresse https://www.gemeinde-riegel.de/de/Wirtschaft,Bauen-Wohnen/Bauen-Wohnen/Bebauungsplaene sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl vorgetragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Riegel, den 17.07.2025
gez. Kietz, Bürgermeister