Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

^
Zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
^
Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Spiegel, Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

^
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihren Sperrmüll über die Homepage des Landratsamtes Emmendingen/Abfalllwirtschaft an (www.landkreis-emmendingen.de).
Eine Anmeldung ist auch mit den Sperrmüll-Karten per Post möglich. Diese Sperrmüll-Karten finden Sie in Ihrem Abfallkalender, der Ihnen jährlich automatisch Ende Dezember zugestellt wird. Genaue Infos im Abfallkalender und auf der Homepage des Landratsamtes Emmendingen.
^
Erforderliche Unterlagen

keine

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

^
Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

^
Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

^
Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung