Dienstleistung

Gewerbesteuer/Grundsteuer/Vergnügungssteuer

Für Fragen zur Gewerbesteuer und Grundsteuer der Gemeinde Riegel können Sie sich an Herrn Steffen Müller wenden.



Gewerbesteuer:           Hebesatz 370%
Grundsteuer A:            Hebesatz 370%
Grundsteuer B:            Hebesatz 380%
Vergnügungssteuer:   15% der elektronisch gezählten Bruttokasse

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Mitarbeiter
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Satzung
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