Gewerbesteuer/Grundsteuer/Vergnügungssteuer
Für Fragen zur Gewerbesteuer und Grundsteuer der Gemeinde Riegel können Sie sich an Herrn Steffen Müller wenden.
Gewerbesteuer: Hebesatz 370%
Grundsteuer A: Hebesatz 370%
Grundsteuer B: Hebesatz 380%
Vergnügungssteuer: 15% der elektronisch gezählten Bruttokasse